Die meisten Betriebe machen die PGB nicht oder halbherzig — und jedes Jahr wird dieses Versäumnis in Audits, Bußgeld-Verfahren oder Unfallverfahren aktenkundig. Bei sauberer Durchführung ist sie wirtschaftlich der wahrscheinlich rentabelste Schritt im Personalbereich. Wir gehen das hier kompakt durch — und zeigen, wie Du es mit MindCheck in einer halben Stunde aufgesetzt hast.
Lieber zuerst die manuelle Variante? PDF-Vorlage hier laden →
Die psychische Gefährdungsbeurteilung — kurz PGB — ist die systematische Untersuchung der psychischen Belastungsfaktoren in Deinem Betrieb. Teil der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz, 2013 mit §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG explizit verankert, seither Pflicht ab der ersten beschäftigten Person. Methodisch standardisiert über die GDA-Leitlinie.
Pro Block bildet MindCheck mit insgesamt 24 Items den GDA-Standard ab. Antwort-Skala 4er-Likert, validiert nach BAuA-Empfehlung.
Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Qualifikation, emotionale Anforderungen, Verantwortung.
Arbeitszeit (Schicht, Wochenende, Überstunden), Arbeitsablauf (Unterbrechungen, Tempo), Kommunikation/Information.
Führungsverhalten, Kollegenverhältnis, Konflikte, Mobbing/sexuelle Belästigung.
Physikalische Faktoren mit psychischer Wirkung (Lärm, Klima, Beleuchtung), Arbeitsplatz-Ergonomie, Arbeitsmittel.
Mobiles Arbeiten, ständige Erreichbarkeit, Selbstführung, Entgrenzung.
Emotionale Anforderungen (Kundenkontakt, schwierige Gespräche), traumatische Ereignisse, Diskriminierung.
Die methodische Schrittfolge ist deutschlandweit einheitlich. Auf der Pillar /gefaehrdungsbeurteilung ausführlich beschrieben. Hier die MindCheck-Variante.
Eckdaten: Betrieb, Anzahl Mitarbeitende, Befragungszeitraum (Empfehlung: 14 Tage). Optional Abteilungs-Cluster für disaggregierte Auswertung.
Fertige Info-Mail/-Aushang-Vorlage liegt bei: Pflicht-Erklärung, Anonymitäts-Garantie, Frist. Mit Betriebsrat: BR-Beschluss vorab (Vorlagen verfügbar).
Mitarbeitende öffnen den Link, beantworten 24 Items in ca. 8 Min. plus zwei Freitext-Felder. Strukturell anonym — keine Personen-Zuordnung.
Sobald die Befragung beendet ist: Aggregation pro Belastungsfaktor (Ampel), Hotspot-Identifikation, Freitext-Cluster, Maßnahmenkatalog-Vorschläge, Compliance-Brücke.
Anonymisierte Vorschau — wenn passend: Stripe-Checkout, einmaliger Tarif-Preis. Wizard ist und bleibt kostenlos.
Konkrete Maßnahmenliste je Belastungs-Hotspot. Tracking im Dashboard (Verantwortlich, Frist, Wirksamkeitsprüfung) plus Reminder-Mails.
Empfehlung: nach 6–12 Monaten Re-Befragung als Wirksamkeits-Check — methodisch identisch, Du siehst, ob die Hotspots zurückgegangen sind.
Gesamtaufwand für Dich: ca. 30 Minuten aktive Arbeitszeit für Schritt 1+2 — der Rest läuft automatisch oder mit klein-portionierter Begleitung.
Externe Dienstleister rechnen für eine PGB in einem KMU mit 50–80 Mitarbeitenden zwischen 1.500 € und 5.000 €. Wir liegen mit Medium bei 599 €. Die Differenz ist Automatisierung — die Methodik ist identisch (GDA-orientiert, 24 Items, Maßnahmenkatalog), das Berater-Honorar fällt weg.
Größere Unternehmen / Konzern-Strukturen → individuelles Setup. Du zahlst erst, wenn der Bericht steht.
Wenn Du erst mal sehen willst, was in einer psychischen Gefährdungsbeurteilung drin sein muss, ohne gleich ein Tool zu starten — dafür gibt es unsere kostenlose PDF-Vorlage. Sie deckt dieselben 24 GDA-Items ab, die auch im MindCheck-Tool zum Einsatz kommen. Du bekommst sie als ausfüllbares PDF: 12 Seiten, mit Anschreiben, Stammdaten, Fragebogen, Auswertungsbogen, Maßnahmenliste und Dokumentationsblatt.
Wann die PDF reicht: unter 10 Mitarbeitende, kein Betriebsrat, einmalige Anwendung oder als Erst-Orientierung vor einer geplanten Einführung.
Faustregel: Ab ca. 12 Mitarbeitenden ist MindCheck günstiger als die manuelle Auswertung der PDF — wenn Du Deine Zeit mit einem realistischen Stundensatz multiplizierst. Ab 25 MA ist die PDF nicht mehr empfehlenswert; spätestens bei einem Betriebsrat geht es organisatorisch nur noch über ein Tool, weil der Anonymitätsnachweis sonst zur Zerreißprobe wird.
§5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG macht aus der psychischen Gefährdungs- beurteilung eine Arbeitgeberpflicht — seit 2013 explizit, ohne Mitarbeiter-Untergrenze. Wer denkt, das gilt nur für Großbetriebe, hat das Gesetz nicht gelesen.
Verpflichtet ist der Arbeitgeber — die Person oder Gesellschaft, die den Arbeitsvertrag unterschreibt. Du kannst die Durchführung delegieren (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Tool wie MindCheck), die Verantwortung bleibt bei Dir. Wenn etwas schiefläuft, fragt die Behörde Dich — nicht den Dienstleister.
Die Pflicht beginnt ab der ersten Mitarbeiterin oder dem ersten Mitarbeiter. Es gibt keine 10er-, 20er- oder 50er-Schwelle — anders als bei Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragtem.
Es gibt keinen pauschalen Rhythmus im Gesetz. Was es gibt, sind Anlässe:
In der Praxis hat sich ein 2-Jahres-Rhythmus als Best Practice etabliert. Das steht nicht im Gesetz, aber Arbeitsschutzbehörden sehen das wohlwollend; bei längeren Intervallen wirst Du im Audit erklären, warum nicht häufiger.
Branchenspezifisch: BGW (Pflege/Gesundheit) und VBG (Verwaltung/Büro) sehen häufig ein jährliches Monitoring vor — nicht zwingend volle Neubefragung, aber Maßnahmen-Wirksamkeitscheck. BG Bau und BGHM lassen mehr Spielraum, weil die psychische Belastung in diesen Branchen weniger fluktuationsabhängig ist.
Aufbewahrungsfrist: keine starre Vorgabe im ArbSchG, in der Praxis mindestens bis zur nächsten PGB plus ein Jahr. Wir empfehlen 6 Jahre analog zu anderen arbeitsschutzrechtlichen Dokumenten. MindCheck deckt die Dokumentation strukturell ab: Bericht-PDF mit Methodik-Anhang, Maßnahmen-Dashboard mit Status, automatische Wirksamkeitsprüfung über Re-Befragung. Im Audit zeigst Du den Ordner — oder den MindCheck-Account.
Was bei Nichterfüllung konkret passiert (Bußgeld-Spannen, Unfall-Regress, Whistleblower-Verfahren), steht weiter unten unter „Was bei Nichterfüllung passiert“ — kurz: bis 30.000 € Bußgeld pro Verstoß (§25 ArbSchG), realistisch 5.000–10.000 € je Behörde und Betriebsgröße, plus Regressrisiko bei Personenschaden.
BG oder Gewerbeaufsicht fragt nach der PGB. Liegt nichts vor: Mängelanzeige, Frist 6–12 Monate. Bei Wiederholung/Vorsatz: Bußgeld bis 30.000 € (§25 ArbSchG). Realistisch 5.000–10.000 € je nach Behörde und Betriebsgröße.
Mitarbeitender wird krank (Burnout, Depression), Arzt meldet berufsbedingten Zusammenhang. BG prüft, ob die Belastung in der PGB als Risiko erkannt wurde. Falls nicht: Regress, ggf. strafrechtliche Prüfung nach §229 StGB / §222 StGB.
BR hat ein Initiativrecht (§87 BetrVG), Mitarbeitende können sich an die Arbeitsschutzbehörde wenden. Wird die PGB systematisch nicht gemacht und das wird zum Streit: Du verlierst — Bußgeld + Reputation.
Wirtschaftlich kommt der nicht-juristische Kostenblock dazu: psychische Erkrankungen sind in der BAuA-Statistik 2024 der zweitstärkste Krankheitsblock. Wer die PGB systematisch ignoriert, lässt einen messbaren Hebel auf den Krankenstand liegen.
Eine PGB ohne Maßnahmen ist juristisch eine halbe Sache (§3 Abs. 2 ArbSchG verlangt das Ableiten und die Wirksamkeitsprüfung). Logik: Substitution → technisch → organisatorisch → personenbezogen. Die wirksamsten Maßnahmen sind die strukturellen, nicht die personalisierten.
z. B. Termindruck, ständige Unterbrechungen
Wirksamste Maßnahmen: organisatorisch (Schichtsystem reformieren, Fokus-Zeiten einführen, Meetings reduzieren). Wenig wirksam: einzelne Resilienz-Schulungen ohne Strukturveränderung.
z. B. Führungsverhalten, Konflikte
Wirksamste Maßnahmen: Führungskräfte-Entwicklung (organisatorisch + personenbezogen), Konfliktmanagement-Strukturen, externer Coaching-Zugang. Mental-Health-Apps wirken hier flankierend.
z. B. Kundenkontakt, schwierige Inhalte
Wirksamste Maßnahmen: strukturelle Entlastung (Rotation, Pausenregeln), gleichzeitig professioneller Mental-Health-Zugang (App, Beratung), bei traumatischen Inhalten ggf. Supervision.
In allen drei Fällen lohnt es sich, die finanziellen Hebel mitzudenken — und genau hier kommt VitalPro ins Spiel.
§3 Abs. 2 ArbSchG verlangt das Ableiten wirksamer Maßnahmen. Die meisten Betriebe scheitern hier — nicht aus Unwillen, sondern weil sie die Maßnahmen-Welt unterschätzen. Konkret: zwei Steuer-/Förder-Hebel, die unbeachtet bleiben.
Betriebliche Krankenversicherung mit Vorsorgebausteinen, Mental-Health-App, Facharztnavigation. Krankenkasse muss laut §20b SGB V ohnehin Geld für betriebliche Gesundheitsförderung bereitstellen — 99 % der Betriebe nutzen das nicht.
Betriebliche Altersversorgung (bAV) mit modernen Konditionen, betriebliche BU und Zeitwertkonten. Entgeltumwandlung steuer- und sozialabgabenfrei — der AG-Zuschuss von 15 % ist seit 2022 Pflicht.
Förder-Hinweis: Krankenkassen sind nach §20b SGB V verpflichtet, mindestens 3,15 € pro Versicherten und Jahr für betriebliche Gesundheitsförderung auszugeben — die Beratung dazu ist kostenfrei.
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Pflicht. §5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG, seit 2013 explizit. Ab der ersten Mitarbeiterin, keine Ausnahmen für KMU.
Bei einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter. Es gibt keine Schwelle wie bei Betriebsrat (5+) oder Datenschutzbeauftragtem (20+). Auch Minijobber und Praktikantinnen zählen.
MindCheck reicht für die psychische Gefährdungsbeurteilung als methodisch fundierte Komplettlösung. Du brauchst daneben weiterhin die körperliche GBU (über FaSi / BG-Katalog), die übliche Dokumentation, ggf. arbeitsmedizinische Vorsorge.
Drei Mechanismen: (a) keine personalisierte Anmeldung — Mitarbeitende öffnen einen Token-Link ohne Login. (b) Aggregation erst ab Mindestmenge pro Cluster (Standard: 5 Antworten) — kleinere Cluster werden zusammengelegt. (c) keine IP- oder Browser-Fingerprint-Speicherung. Im Bericht stehen nur Aggregate, niemals Einzelantworten.
Faustregel: Rücklauf 60 %+ ist gut, 40–60 % ausreichend, unter 40 % methodisch grenzwertig. MindCheck zeigt Dir den Rücklauf in Echtzeit, schickt automatische Erinnerung an Nicht-Antworter (anonymisiert) und lässt Dich den Befragungszeitraum verlängern, wenn nötig.
Nein — jeder Token ist einmalig gültig. Wenn jemand den Link weitergibt, kann der zweite Empfänger nicht mehr antworten.
Median bei der Validierung: 8 Minuten. Inkl. Freitext und Nachdenken: 10–12 Minuten. Die Items sind nach BAuA-Empfehlung formuliert und in Test-Runden auf Verständlichkeit geprüft.
Ja. Stripe-Checkout, sofortige PDF-Erstellung, Download und E-Mail-Versand. Kein Warte-Modell, keine „Bericht in 2–3 Tagen“.
Ja. Du kannst den Wizard komplett kostenlos durchlaufen — einschließlich Befragungs-Anlage und Testmodus. Bezahlt wird erst beim Bericht-Bestellen. Wenn Du den Bericht nicht haben willst, zahlst Du nichts.
Ja. Jede Mitarbeiterbefragung ist nach §87 Abs. 1 Nr. 1, 6 BetrVG mitbestimmungspflichtig. BR-Beschluss vor Versand erforderlich. MindCheck stellt eine Vorlagen-Betriebsvereinbarung bereit, in der Anonymitätsnachweis, Schwellen-Logik und Auswertungsformat dokumentiert sind. Erfahrungswert: mit dieser Vorlage geht der Beschluss meist binnen ein bis zwei BR-Sitzungen.
MindCheck arbeitet als Auftragsverarbeiter. Es gibt einen abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) als Standard-Vorlage, den Du als Auftraggeber unterschreibst. Daten werden in der EU verarbeitet (Supabase Frankfurt). Speicherdauer: bis zum nächsten Bericht plus 6 Jahre, Löschanfragen jederzeit möglich.
MindCheck arbeitet GDA-orientiert — die GDA-Leitlinie ist die methodische Grundlage, die alle BGs als Mindeststandard akzeptieren. Branchen-spezifische Zusatz-Items (z. B. BGW-Pflege-Items zu Schichten in der Pflege) können bei Bedarf ergänzt werden. „Akzeptiert“ im Sinne einer Zertifizierung gibt es bei keinem Anbieter — die GBU bleibt Verantwortung des Arbeitgebers, der Anbieter liefert nur Methodik und Werkzeug.
Den Wizard kannst Du komplett durchspielen, bevor Du Dich entscheidest. Bezahlt wird erst der freigeschaltete Bericht — der Tarif richtet sich nach Deiner Mitarbeiterzahl.