Du sitzt vor einem leeren Blatt (oder einer Word-Vorlage aus dem Netz) und sollst eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Wahrscheinlich, weil eine Begehung vor der Tür steht oder ein Audit anrollt. Diese Anleitung ist für Dich: sieben Schritte, jeder einzeln machbar, ohne Berater-Sprech. Zu jedem Schritt zeigen wir Dir, wie er klassisch läuft und wie wir ihn mit MindCheck für den psychischen Teil verkürzen.
Wenn Du Grundlagen brauchst: Pillar-Page Gefährdungsbeurteilung → hier geht's direkt um die Umsetzung.
Der Arbeitgeber. Das ist juristisch die Person oder Gesellschaft, die den Arbeitsvertrag unterschreibt. Du kannst die Durchführung delegieren (Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Tool wie MindCheck) — die Verantwortung bleibt bei Dir.
Eine GBU pro Arbeitsplatz wäre Overkill. Du fasst ähnliche Arbeitsplätze zu Beurteilungseinheiten zusammen. Beispiel Handwerksbetrieb: Werkstatt, Büro, Außendienst — drei Einheiten, drei Bewertungen. Faustregel: gleiche Tätigkeiten + gleiche Räume + gleiche Arbeitsmittel = eine Einheit.
Wenn Du einen Betriebsrat hast: ja, für den psychischen Teil zwingend (§87 BetrVG, Mitbestimmung bei jeder Mitarbeiterbefragung). Vorlage- Betriebsvereinbarung für die MindCheck-Befragung gibt es im Onboarding — meist mit ein bis zwei BR-Sitzungen durch.
Die Schrittfolge ist seit der GDA-Leitlinie deutschlandweit einheitlich — egal ob körperlich oder psychisch, egal ob mit Word-Vorlage oder digital.
Du listest alle Arbeitsbereiche Deines Betriebs auf. Pro Bereich: welche Tätigkeiten finden statt, wie viele Mitarbeitende, welche Arbeitsmittel. Das ist die Bestandsaufnahme — noch keine Bewertung.
Eine Tabelle anlegen mit Spalten Bereich · Tätigkeit · Mitarbeitende · Arbeitsmittel · Besonderheiten. Bei 30 MA und 4 Bereichen dauert das ca. 60 Min.
Du legst beim Befragungs-Setup die Cluster an (z. B. Werkstatt, Büro, Außendienst) — drei Eingabefelder, fertig. MindCheck wertet später automatisch pro Cluster aus, damit Du siehst, wo die Belastung sitzt.
Beurteilungseinheiten zu fein schneiden. Wenn ein Cluster später < 5 Mitarbeitende hat, kannst Du es aus Anonymitätsgründen nicht separat auswerten. Lieber etwas grober planen.
Pro Beurteilungseinheit identifizierst Du, welche Gefährdungen real auftreten können. Zwei Welten getrennt: körperlich-technisch (Lärm, Heben, Maschinen, Gefahrstoffe) und psychisch (6 GDA-Belastungsfaktoren von Arbeitsinhalt bis emotionale Anforderungen).
Branchen-Kataloge Deiner Berufsgenossenschaft als Ausgangsbasis. BGW (Pflege/Gesundheit), BG Bau, BGHM (Holz/Metall), BG ETEM, BGHW, VBG. Plus eigene Beobachtung im Betrieb. Plus Mitarbeiterbefragung.
Die 24 GDA-Items decken alle sechs Belastungsfaktoren standardisiert ab — Du musst keinen Fragebogen selbst entwickeln. Die Items sind nach BAuA-Empfehlung formuliert und auf Verständlichkeit getestet.
Den psychischen Teil weglassen, weil „bei uns ist alles in Ordnung“. Das Gesetz verlangt die systematische Ermittlung — eine Bauchgefühl-Einschätzung des Geschäftsführers reicht nicht.
Pro identifizierter Gefährdung schätzt Du das Risiko ab — in der Regel zwei Dimensionen: Schadensschwere (gering / mittel / schwer) und Eintrittswahrscheinlichkeit (selten / gelegentlich / häufig). Beide kombiniert ergeben das Risiko: niedrig / mittel / hoch (Ampel-Logik).
Risikomatrix selbst aufmalen oder aus BG-Vorlage übernehmen. Bei psychischen Gefährdungen wird's ohne Mitarbeiter-Daten zur Mutmaßung — deswegen braucht's für den psychischen Teil eigentlich immer eine Befragung.
Nach Befragungsende rechnet MindCheck automatisch pro Belastungsfaktor und pro Cluster die Aggregation. Ergebnis: Ampel-Anzeige (grün/gelb/rot) und Hotspot-Identifikation. Du siehst sofort, wo Du ansetzen musst.
Risiko zu niedrig einschätzen, weil „wir hatten ja noch nie einen Vorfall“. Die häufigste Falle. Eine fundierte Beurteilung stützt sich auf Daten (Krankheitsstand, Fluktuation, Mitarbeiter-Feedback), nicht auf das, was bisher gut gegangen ist.
Für jede Gefährdung mit mittlerem oder hohem Risiko legst Du Maßnahmen fest — nach STOP-Prinzip: Substitution → Technisch → Organisatorisch → Personenbezogen. S und T schlagen O und P. Strukturelle Lösungen wirken stärker als „sei achtsamer“.
Maßnahmenplan in Excel mit Spalten Gefährdung · Maßnahme · Verantwortlich · Frist · Budget · Status.
MindCheck liefert pro Belastungs-Hotspot einen Maßnahmen-Vorschlagskatalog im Bericht — Du wählst aus oder fügst eigene hinzu. Die ausgewählten Maßnahmen landen direkt im Tracking-Dashboard mit Verantwortlichem, Frist und Wirksamkeitsprüfung.
Nur P-Maßnahmen wählen, weil sie am leichtesten umsetzbar wirken. Juristisch schwach (STOP-Prinzip verletzt) und wirtschaftlich teuer (Maßnahmen wirken nicht, Belastung bleibt, Krankenstand bleibt hoch).
Wer macht was bis wann? Verantwortlich, Frist, Budget — schriftlich. Eine GBU ohne Maßnahmen-Umsetzung erfüllt §3 Abs. 2 ArbSchG nicht.
Der Maßnahmenplan aus Schritt 4 wandert in den Ordner. Sechs Monate später erinnert sich keiner. Im Audit: peinlich.
Maßnahmen-Tracking-Dashboard mit Erinnerungs-Mails (Cron-Job daily). Eine Woche vor Frist: automatischer Reminder an den Verantwortlichen. Frist überzogen: Eskalation an die Geschäftsführer-Adresse.
Maßnahmen ohne klaren Verantwortlichen anlegen. „Wir machen das“ ist keine Verantwortung. Eine konkrete Person mit Mail-Adresse, sonst passiert nichts.
Nach Umsetzung der Maßnahme: hat sie das Problem gelöst? Wenn nicht: andere Maßnahme. Diese Wirksamkeitsprüfung ist explizit Pflicht (§3 Abs. 2 ArbSchG), wird aber oft vergessen.
Eine Begehung 6 Monate nach Maßnahmen-Start. Oder ein Mitarbeitergespräch. Oder gar nichts (sehr verbreitet).
Re-Befragung nach 6–12 Monaten, gleicher Fragebogen, gleiche Cluster. Direkter Vorher-Nachher-Vergleich pro Belastungsfaktor. Wenn der Hotspot zurückgegangen ist: Maßnahme wirkt. Wenn nicht: nachschärfen.
Wirksamkeit erst beim nächsten Pflicht-Anlass prüfen (also 2 Jahre später). Dann ist es zu spät zum Nachjustieren.
Du legst fest, wann die nächste GBU-Überprüfung kommt (Pflicht-Anlässe + 2-Jahres-Best-Practice für den psychischen Teil). Alle Schritte dokumentiert, mit Datum, Verantwortlichem, Ergebnis. Dokumentationspflicht aus §6 ArbSchG.
Ordner, Excel, Word. Versionierung ist eine Frage der Disziplin.
Bericht als PDF (~30–40 Seiten), prüfungstauglich dokumentiert, mit Methodik-Abschnitt, GDA-Quellen, Maßnahmenliste, Wirksamkeitsprüfung. Bei Re-Befragung: neuer Bericht, alte bleiben verfügbar — Historie nachvollziehbar.
Keine Festlegung der nächsten Überprüfung. „Wir machen das wieder, wenn was passiert“ ist kein zulässiger Plan. Im Audit gefragt: „Wann ist die nächste Überprüfung?“ — „Weiß ich nicht“ ist die falsche Antwort.
Für die körperliche GBU empfehlen wir keine SaaS-Lösung — FaSi + Branchen-BG-Katalog + Begehung ist der bessere Weg, weil branchenspezifisch.
Cluster: Sachbearbeitung · Beratung · Sekretariat · Partner.
Körperliche GBU über die VBG (Verwaltung/Büro) als Standard-Bürobeurteilung — Bildschirmarbeit, Ergonomie, Beleuchtung, Lärm. Externe FaSi im Service-Paket der BG (ca. 800 €/Jahr).
MindCheck-Medium (599 €). BR kooperativ wegen Anonymitätsnachweis durch externes Tool. Rücklauf 71 % über 14 Tage. Hotspots: Termindruck zum Quartalswechsel, ständige Erreichbarkeit. Maßnahmen: Fokus-Zeiten 9–11 Uhr, klare Out-of-Office-Regeln nach 18 Uhr.
Cluster: Werkstatt + Außendienst · Büro.
BGHM-Branchen-Katalog plus FaSi-Begehung jährlich (ca. 1.200 €). Schwerpunkt Heben/Tragen, Lärm, ergonomische Zwangshaltungen.
MindCheck-Small (399 €). Hotspots: Zeitdruck Außendienst, Konflikte mit Kunden bei Reklamationen. Maßnahmen: realistischere Tagesplanung (max. 6 Termine statt 8), Deeskalations-Training plus Reklamations-Eskalations-Pfad zum Chef.
Cluster: Pflege Wohnbereich A · B · Hauswirtschaft · Verwaltung.
BGW-Branchen-Modul (deutlich umfangreicher als VBG/BGHM) mit FaSi + Betriebsarzt im Jahresservice. Schwerpunkt Heben/Tragen, Infektionsrisiken, Schichtdienst.
MindCheck-Medium (599 €). BGW akzeptiert GDA-Items, ergänzt durch zwei BGW-spezifische Schicht-Items. Hotspots: emotionale Belastung in Pflege (erwartet), Konflikte mit Angehörigen (überraschend stark). Maßnahmen: Supervision pro Quartal, Angehörigen-Sprechstunde mit definierten Zeiten.
Wenn Du die sieben Schritte sauber durchgezogen hast, hast Du eine vollständige GBU. Was Du nicht automatisch hast: einen wirksamen Maßnahmen-Hebel auf den Krankenstand. Krankenstand 2024 laut BAuA: 20,8 Tage pro Mitarbeitender — psychische Erkrankungen sind der zweitstärkste Block.
Zwei steuerliche Hebel bleiben bei dieser Stelle oft ungenutzt:
Beide Hebel sind unabhängig und vollständig kombinierbar. Was für Dein Unternehmen tatsächlich anwendbar ist, hängt vom Einzelfall ab — wir rechnen Dir das in 30 Minuten konkret durch. Mit unserem Schwester- Angebot VitalPro (Hannes Weindorf UG) schließen wir die Lücke schlüsselfertig: bKV mit Vorsorgebausteinen, Mental-Health-App, Facharztnavigation, betriebliche Altersvorsorge — adressiert genau die Hotspots, die Deine PGB aufdeckt.
Körperlich-technisch: bei 25 MA mit externem FaSi etwa 2–4 Wochen (Begehung + Dokumentation). Psychisch mit MindCheck: 14 Tage Befragungs-Zeit plus 30 Minuten Deine aktive Zeit für Setup, fertig.
Du brauchst eine sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG — entweder externe FaSi oder das alternative Modell der BG (Du wirst geschult, übernimmst Teilaufgaben selbst). Die GBU selbst kannst Du formal auch ohne FaSi erstellen, aber bei körperlich-technischer Gefährdung ist eine FaSi-Beurteilung praktisch immer die bessere Basis.
Theoretisch ja. Praktisch: für den körperlichen Teil sehr schwierig ohne BG-Kataloge und FaSi-Erfahrung. Für den psychischen Teil mit MindCheck gut machbar — die Methodik (24 GDA-Items, Aggregation, Maßnahmen-Vorschläge) übernimmt das Tool.
Sehr breit. Selbermachen mit Vorlagen: 0 € + Deine Zeit (aber Anonymitätsproblem im psychischen Teil). MindCheck für den psychischen Teil: 399–1.799 € einmalig je nach Mitarbeiterzahl. Externer Komplett-Dienstleister: 2.000–8.000 € für eine KMU-GBU mit körperlich + psychisch. FaSi-Service-Paket (laufende Pflicht): 800–2.500 €/Jahr je nach Branche und Größe.
Für die psychische Befragung in MindCheck gibt es Englisch + Türkisch im Standard, weitere Sprachen auf Anfrage. Für die körperliche GBU musst Du Unterweisungen ohnehin in der Muttersprache machen können (§12 ArbSchG) — das ist eine eigene Pflicht über die GBU hinaus.
Als Ausgangsbasis ja, als Endprodukt nein. Eine generische Vorlage kennt Deinen Betrieb nicht. Sie ist OK für Schritt 1 (Struktur), aber Du musst sie auf Deine Beurteilungseinheiten, Arbeitsmittel und Gefährdungen anpassen. Beim Audit zählt, was im Ordner steht — wenn das die Vorlage 1:1 ist, fällt das auf.
Formal kannst Du nicht verschieben, weil die Pflicht permanent gilt. Praktisch: wenn nichts vorhanden ist, beginne mit Schritt 1+2 (Bestandsaufnahme + Gefährdungen) — das ist schon mehr als Null und zeigt Bemühen im Fall einer Begehung. Den psychischen Teil kannst Du mit MindCheck in einer Woche aufsetzen, falls ein Termin drängt.
Ja, pro Standort und pro Beurteilungseinheit. Wenn Du zwei ähnliche Filialen hast, kannst Du die körperliche GBU oft 1:1 übertragen (mit Filial-spezifischen Anpassungen), die psychische GBU sollte aber pro Standort eigene Befragung — die Belastung hängt stark von Führung und lokalem Klima ab.
Mindestens: Beurteilungseinheiten-Übersicht, ermittelte Gefährdungen pro Einheit, Risikobewertung, Maßnahmenplan mit Verantwortlichen und Fristen, Nachweis der Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung, Datum + Unterschrift Arbeitgeber. Bei psychischem Teil zusätzlich: Methodik (welche Items, welche Skala, welche Aggregation), Anonymitätskonzept, BR-Vereinbarung falls vorhanden. MindCheck liefert das als fertiges PDF.
Updaten reicht, wenn sich nur Teile geändert haben (neue Maschine, neue Tätigkeit). Komplette Neuerstellung nur bei wesentlichen Änderungen (Restrukturierung, neuer Standort, neue Branche). Für den psychischen Teil gilt: eine Re-Befragung ist methodisch eine Wiederholung, kein Update — die Daten verändern sich.
Wichtig: das selbst dokumentieren plus Übergangsmaßnahmen. „Wir haben das Risiko erkannt, sofortige Übergangsmaßnahme ist X, dauerhafte Lösung ist Y mit Frist Z“ ist ein zulässiger Plan. „Wir haben es nicht erkannt“ oder „wir wussten es, haben aber nichts gemacht“ ist es nicht.
Im Tagesgeschäft: niemand — bis ein Anlass kommt. Anlässe: Routine-Begehung durch BG oder Gewerbeaufsichtsamt, Unfall/arbeitsmedizinische Anzeige, Beschwerde durch Mitarbeitende oder Betriebsrat, Audit (z. B. ISO 45001). In allen Fällen: erste Frage des Prüfers ist „Wo ist die GBU?“. Wenn die Antwort dauert, geht es bergab.